Ambulante Jugendhilfe

Der Inhalt der Sozialpädagogischen Familienhilfe ergibt sich schon aus dem Gesetzestext SPFH § 31 SGB VIII.
Die SPFH ("Sozialpädagogische Familienhilfe") richtet sich an Familien, familienähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die Unterstützung zur Bewältigung ihrer Probleme und zur angemessenen Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen.

Hierbei kann es sich z.B. um Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsprobleme, innerfamiliäre Gewalt, psychische Erkrankungen der Eltern, Überschuldung und finanzielle Schwierigkeiten, Probleme im Umgang mit Behörden, Schwierigkeiten in der Alltagsstrukturierung oder drohende Vernachlässigung oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder handeln.  

Ebenso stellt die SPFH eine Unterstützung in besonderen Krisen- und Konfliktsituationen dar. 

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) § 31 SGB VIII

Häufig ist es eine Vielzahl von verschiedenen Problemstellungen, deren Bearbeitung die wöchentliche Stundenzahl im Rahmen der Hilfeplanung mit dem Jugendamt individuell bestimmt.

Auch bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung wird nicht sofort das Jugendamt verständigt, sondern zunächst gemeinsam geschaut, wie diese Gefährdung abzuwenden ist.

Schweigepflicht

Der Kinderschutz und der Schutz des Kindeswohls steht immer an oberster Stelle.  Da die Arbeit mit der Familie in der Regel zu Hause in vertrauter Umgebung stattfindet, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen tiefen Einblick in die persönlichen und familiären Verhältnisse. Daher ist es im Sinne einer vertrauensvollen und tragfähigen Zusammenarbeit oberste Priorität, dass die Schweigepflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesen ernst genommen und eingehalten wird.

Akzeptanz und Respekt

Die Akzeptanz und der respektvolle Umgang mit der Familie in ihren unterschiedlichen Lebenszusammenhängen ist für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich und unabdinglich.

Hilfe zur Selbsthilfe

Wir verstehen unsere Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe, die vorhandenen Ressourcen in den Familien zu mobilisieren und somit die gesamte Familie wieder in die Lage zu versetzen, dass alle Familienmitglieder selbständig Problemlösungen erarbeiten und umsetzen können. Dabei arbeiten wir sowohl mit dem gesamten System Familie, als auch mit einzelnen Familienmitgliedern. Vorrangig ist die Arbeit mit der gesamten Familie.
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“
Erziehungsbeistandschaft (EB) § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben zu unterstützen.

Im Gegensatz zur SPFH richtet sich diese Unterstützungsform nicht an die gesamte Familie, sondern an das einzelne Kind oder Jugendliche. 
Somit findet Elternarbeit natürlich auch statt, aber eher nachrangig. In der Regel können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren diese Unterstützung erhalten, die das gesamte soziale Umfeld miteinbezieht und den Bezug zur Familie hält oder wieder herstellt. 

Unterstützungsmöglichkeiten bestehen in schulischen/beruflichen Belangen, in der Freizeitgestaltung und im Sozialverhalten, z.B. Vereinsanbindung, Unterstützung beim Aufbau und Erhalt von Freundschaften etc.

In der ambulanten Jugendhilfe sind ausschließlich SozialpädagogInnen und Diplom-PädagogInnen tätig.

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Tel: +49 04495 921 473
Deterskamp 1
26169 Friesoythe-Thüle

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